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Mietminderung – welche Rechte haben Mieter?

Wenn die gemietete Immobilie nicht dem entspricht, was Ihnen vertraglich zugesichert wurde, haben Sie als Mieter unter Umständen das Recht auf eine Mietminderung. Worauf Sie dabei aus rechtlicher Sicht achten müssen, erfahren Sie hier.

Lärm, Schimmel und Co.: Es gibt zahlreiche Mietminderungsgründe – allerdings ist nicht jeder Mangel automatisch ein Grund für eine Mietkürzung. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick.

Wann können Sie die Miete mindern?

Entdecken Sie einen schweren Mangel in der gemieteten Immobilie, der Ihr Alltagsleben negativ beeinflusst, sollten Sie die Gründe dafür feststellen. Haben Sie selbst den Schaden verursacht, ist es an Ihnen, ihn wieder zu beheben. Trifft Sie keine Schuld, geben Sie umgehend dem Vermieter Bescheid: Er muss so rasch wie möglich die nötigen Reparaturen erledigen. Auch manche Umstände, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat, geben Ihnen das Recht zur Mietkürzung. Im Folgenden finden Sie Beispiele für Situationen, in denen Sie Ihre Rechte als Mieter sorgfältig prüfen sollten.

Mietminderung bei Schimmel

Finden Sie dunkle Punkte auf Ihrer Tapete und stellen fest, dass die Wand dahinter komplett verschimmelt ist, ist das ein schwerwiegender Schaden: Der Schimmel beeinträchtigt Ihre Gesundheit und die aller Personen und auch Tiere in Ihrem Haushalt. Fotografieren Sie die betreffenden Stellen und schreiben Sie genau auf, wann Sie den Schaden zum ersten Mal bemerkt haben. Der Vermieter sollte in diesem Fall umgehend reagieren. Lässt er sich zu lange Zeit, können Sie eine Mietminderung vornehmen, nachdem Sie dies angekündigt haben.

Eng verwandt ist die Mietminderung bei Wasserschaden. Stellen Sie etwa fest, dass Ihr Keller durchnässt ist und Ihre dort untergebrachten Habseligkeiten Schaden genommen haben, ist das ein schwerer Mangel. Gleiches gilt, wenn wegen eines Wasserschadens in der Wohnung über Ihnen Wasser die Wände herunterläuft, Ihre Tapeten löst und Ihren Teppich verdirbt.

Das sagt das Mietrecht zur Heizung

Fällt Ihre Heizung bei Minusgraden im Winter aus, muss der Vermieter so schnell wie möglich reagieren. Tut er das nicht, können Sie rasch eine Mietminderung bei Heizungsausfall vornehmen. Ist Ihre Heizung in Ordnung, die Wohnung aber dennoch bitterkalt, können defekte Fenster schuld sein. Auch eine Mietminderung wegen undichter Fenster und Türen ist also möglich.

Mietminderung bei Lärm

Der Nachbar spielt leidenschaftlich Trompete, das Paar von schräg oben streitet sich die ganze Nacht oder nebenan gibt es eine große Baustelle? Geben Sie Ihrem Vermieter Bescheid und weisen Sie darauf hin, dass Sie weniger zu zahlen gedenken, bis die Belästigung aufhört. Denn auch, wenn Ihr Vermieter nichts dagegen ausrichten kann, haben Sie das Recht auf eine Mietminderung wegen Baulärms.

Achtung: Ziehen Sie in einen Neubau und wissen, dass in der Nachbarschaft noch viel gebaut werden wird, werfen Sie einen Blick in Ihren Mietvertrag. Im Normalfall beugen die Besitzer vor und nehmen eine entsprechende Klausel mit auf, sodass Sie keine Mietminderung wegen der Baustelle vornehmen können.

Das müssen Sie beachten

Stellen Sie einen Schaden fest, den der Vermieter Ihnen mit Absicht verschwiegen hat und der offensichtlich schon länger besteht, können Sie die Mietminderung sogar rückwirkend durchsetzen. Wichtig ist aber, dass Sie sich grundsätzlich beim Mieterverein oder einem Anwalt über Ihre Rechte informieren: Alle Urteile, die in Deutschland zu Mietminderungen gefällt werde, sind Einzelurteile. Das bedeutet, dass Sie alle Listen mit Prozentsätzen zur Mietminderung mit Vorsicht betrachten und bestenfalls für einen ersten Überblick heranziehen sollten.

Höhe der Mietminderung

Wie hoch die Mietminderung ausfällt, hängt von Ihrer Bruttomiete und von der Schwere der Beeinträchtigung Ihres Lebens in der Wohnung ab. Mindern Sie die Miete nicht auf gut Glück und wenn Sie unsicher sind, wer den Schaden eigentlich verursacht hat: Sobald sich nämlich die Summen der unrechtmäßig geminderten Miete insgesamt auf zwei Monatsmieten belaufen, kann der Vermieter Sie vor die Tür setzen – und zwar, ohne die Kündigungsfrist aus dem Mietvertrag zu berücksichtigen. Stellen Sie also sicher, dass Sie im Recht sind!

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