05139 278260
20 % Aktionsrabatt auf alle Abschlüsse bis zum 30.06.2024

Haftung und Versicherung: Wer haftet bei feuchtem Keller?

Ein feuchter Keller ist mehr als ein harmloses Ärgernis: Abgesehen davon, dass hier abgestellte Gegenstände zu schimmeln beginnen und unbrauchbar werden, steigt die Feuchtigkeit allmählich im Mauerwerk hoch. Sie schädigt über Jahre hinweg die Bausubstanz, und schließlich können feuchte Wände auch im oberen Teil des Hauses dazu führen, dass die Immobilie unbewohnbar wird: Schimmel beeinträchtigt die Gesundheit der Bewohner. Ein Haus mit einem solchen Feuchtigkeitsschaden verliert deutlich an Wert, wenn der Schaden nicht behoben wird.

Die Ursachen für Feuchtigkeit im Keller

Eine defekte Waschmaschine oder ein Wasserrohrbruch können leicht einmal für eine Überschwemmung sorgen. Diese Vorkommnisse sind ärgerlich, aber die entstehenden Schäden lassen sich leicht beseitigen, und die Sanierung nimmt oft nicht viel Zeit in Anspruch. Schwieriger wird es, wenn steigendes Grundwasser durch den Boden dringt. Eine undichte Bodenplatte oder ein defekter Wand-Sohlen-Anschluss sollten so schnell wie möglich saniert werden.

Dringt Wasser durch die Wände von außen ein, spricht man von der vertikalen Durchfeuchtung. Zur Behebung wird im Falle einer Außenabdichtung das Erdreich um das Haus herum abgetragen, damit die Fachleute die undichten Wände professionell sanieren können. Auch von innen kann eine Abdichtung der Kellerwände vorgenommen werden. Handeln Sie schnell, um Wertverlust und Unbewohnbarkeit der Immobilie zu verhindern!

Falsches Lüften über einen langen Zeitraum und Starkregen bzw. Überflutungen zählen ebenfalls zu den Ursachen für Feuchtigkeitsschäden im Keller. Je nachdem, welches Ereignis den Schaden verursacht hat, kommen unterschiedliche Versicherungen dafür auf. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Welche Versicherung zahlt den Schaden?

Gerade Mietern sind in manchen Fällen die Hände gebunden. Sie sollten auf jeden Fall eine Hausratsversicherung abschließen, in Gebieten mit Hochwasserrisiko eine mit inkludierter Elementarschadenversicherung. Diese Versicherung greift allerdings nicht, wenn die Schäden an Ihrem Eigentum durch feuchte Wände entstehen. Gleichermaßen kommt die Gebäude- und Elementarschadenversicherung des Vermieters nicht für Schäden an den Dingen auf, die Sie im Keller lagern.

Schadenersatz bekommen Sie vom Vermieter, wenn er die Feuchtigkeit im Keller selbst verschuldet hat. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn er die Wartung des Rückschlagventils in der Kanalisation versäumt hat und zurücklaufendes Wasser deshalb von unten durch den Boden drückt oder wenn etwa eine überlaufende Dachrinne den Schaden verursacht. Andererseits können Sie selbst zur Kasse gebeten werden, wenn Sie vor einem Starkregen das Kellerfenster zu schließen vergessen und es deswegen zu Schäden kommt. In diesem Fall kann Ihre private Haftpflichtversicherung zumindest die Begleichung der Schäden bei anderen Personen übernehmen. Haben Sie eine Badewanne überlaufen lassen oder ist Ihre Waschmaschine nach einem Defekt ausgelaufen, zahlt ebenfalls Ihre Haftpflichtversicherung.

Wer muss den Schaden beseitigen?

Entdecken Sie feuchte Kellerwände, wenden Sie sich schnellstmöglich an den Vermieter. Die Beseitigung des Makels und die Sanierung der betroffenen Wand oder Wände ist seine Sache. Wenn die Bearbeitung auf sich warten lässt, sind Sie unter Umständen sogar befugt, die Miete um fünf bis zehn Prozent zu mindern, bis Abhilfe geschaffen ist. Allerdings gibt es natürlich Ausnahmen von dieser Regel – informieren Sie sich genau, bevor Sie eigenmächtig eine Kürzung der Miete vornehmen.

Unsanierte Altbauten

Ziehen Sie in eine Altbauwohnung, können Sie nicht grundsätzlich davon ausgehen, dass Sie Ihr Hab und Gut im Keller lagern können. Die Standards der Abdichtung gegen Wasser, die heute gelten, lassen sich nicht auf alte Häuser anwenden, befindet das Amtsgericht Ansbach am 5. Februar 2013. Sie stellen Ihre Habseligkeiten auf eigene Gefahr in diesen alten Kellerräumen ab, und zu einer Mietminderung sind Sie nicht befugt. Schon einen guten Monat später, am 12. März 2013, gab das Landgericht Berlin in einer ähnlichen Frage dem Mieter Recht: Die Feuchtigkeit im Keller, die zu schneller und hartnäckiger Schimmelbildung führte, stellte einen Mangel in der Mietsache dar. Der Mieter wurde in diesem Verfahren berechtigt, eine Mietminderung von zehn Prozent vorzunehmen.

Bei Altbauten handelt es sich also um Streitfälle. Sie können als Mieter nicht sichergehen, dass Sie Recht bekommen. Daher sollten Sie vor dem Unterzeichnen des Mietvertrags eine genaue Inspektion des Kellers vornehmen und sich den aktuellen Zustand durch Vermieter und Vormieter erläutern lassen, damit Sie später keine unliebsamen Überraschungen erleben.

Was steht im Vertrag?

Lesen Sie Ihren Mietvertrag und das Übergabeprotokoll aufmerksam durch: Wird bereits irgendwo darauf verweisen, dass Feuchtigkeit im Keller ist, haben Sie keine Handhabe, Ihre Miete zu mindern. Wird Ihnen allerdings vertraglich ein nutzbarer Kellerraum zugesichert, sind Sie auf der sicheren Seite. Ehe Sie also einen neuen Mietvertrag unterschreiben, sollten Sie grundsätzlich darauf achten, was zum Thema Keller darinsteht. Bitten Sie im Zweifelsfall um die Hinzufügung einer entsprechenden Klausel.

Fachleute erkennen und beseitigen die Ursachen

Häufig suchen Mieter und Vermieter die Schuld für einen Schaden beim jeweils Anderen. In einem solchen Fall sollten Sie Fachleute hinzuziehen, die sie Ursache des Schadens benennen. Sie haben die passende Lösung für das Problem parat und kennen sich dank ihrer Erfahrung in diesen Fragen mit den gängigen rechtlichen Fragen in dieser Angelegenheit aus. Vor allem beseitigen sie die Ursachen für die Feuchtigkeit im Keller und beenden ihre gesundheitsgefährdenden und wertmindernden Auswirkungen.

Kategorien
Unser 5 Sterne Service
TÜV Zertifizierung
Qualität & Weiterbildung
Festpreisgaratie
Termintreue & Pünktlichkeit
Sauberkeit
Innotech GmbH ist der Spezialist für Bauwerkssanierungen bei Feuchtigkeitsschäden in der Region Hannover. Mit mehr als 6.000 erfolgreichen Sanierungsmaßnahmen sind wir Stolz darauf, zu den führenden Bautenschutz-Unternehmen Norddeutschlands zu gehören. Wir übernehmen bei Wasserschäden die Wasserschadensanierung von feuchten Wänden und die Mauertrockenlegung. Sprechen Sie uns an!
crossmenu