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Wasserschaden im Haus: Wann zahlt die Versicherung?

Ein Unwetter ist über Ihr Grundstück gezogen. Es hat geregnet wie aus Kübeln. Nun steht Ihr Keller unter Wasser. Dieser Schadensfall ist nicht nur ärgerlich - er wirft, wie auch Wasserschäden durch Rohrbruch oder eine defekte Waschmaschine, viele Fragen auf. In welchen Fällen zahlt die Versicherung für den Schaden? Bin ich ausreichend versichert? Hier finden Sie einen Ratgeber mit wichtigen Hinweisen und versicherungsrechtlichen Regelungen.

Ursache für den Wasserschaden entscheidend

Bei der Frage, welche Versicherung zahlt - und ob überhaupt eine Versicherung für den Schaden aufkommt - ist die Ursache für den Wasserschaden maßgeblich. Bei Schäden, die innerhalb des Gebäudes selbst entstehen, ist die Lage einfacher als bei Schäden, die durch äußere Einflüsse entstehen. Drei verschiedene Versicherungsarten können bei der Schadensregulierung beteiligt sein: die Hausratversicherung, die Haftpflichtversicherung und die Wohngebäudeversicherung.

a.) Schäden durch Leitungswasser: Rohrbruch, Heizungsleck, Waschmaschine...

Diese Schäden definieren sich durch den "bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser" im Inneren des Hauses.

HAUSRATVERSICHERUNG: Die Wasserschäden gelten als "selbst verursacht" und die Schäden an der Einrichtung können der Hausratversicherung gemeldet werden. Dies gilt auch für Schäden durch geplatzte Wasserbetten, ausgelaufene Aquarien, jedoch nicht für einfache Durchnässungsschäden, die zum Beispiel durch ein offengelassenes Fenster oder einen umgeworfenen Putzeimer entstehen.

HAFTPFLICHTVERSICHERUNG: Entstehen durch das Schadensereignis in Ihren Räumen auch Schäden in benachbarten Wohnungen, kommt Ihre Haftpflichtversicherung zum Tragen. Ist für den Schaden in Ihrer Wohnung ein Schadensereignis in einer anderen Wohnung ursächlich, kommt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Wohnungsinhabers zum Tragen, in dessen Räumen der Schaden entstanden ist.

WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG: Schäden, die am Gebäude selbst entstehen, nicht an der Einrichtung, können der Wohngebäudeversicherung gemeldet werden. Dazu zählt zum Beispiel die Trocknung und Sanierung nasser Keller nach einem Wasseraustritt. Auch mit dem Gebäude fest verbundene Anlagen, z. B. im Bereich Heizung und Sanitär, werden von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Die Versicherung erwartet allerdings von Ihnen die regelmäßige Überprüfung aller wasserführenden Anlagen.

Alle Versicherungen erwarten von Ihnen neben der umgehenden Schadensmeldung auch eine sofortige Mitwirkung daran, dass die Schäden durch das eingedrungene Wasser sich nicht ausdehnen. Das Sichern von Gegenständen, das Aufnehmen eingetretenen Wassers nach besten Möglichkeiten etc. gehören zu den Maßnahmen, die Sie aktiv beitragen müssen.

b.) Schäden durch Sturm, Gewitter und Hagel

In den meisten Fällen sind diese Naturereignisse grundsätzlich mit versichert. Deckt ein Sturm Ihr Dach ab, kommt es zu Hagelschäden an Fenstern oder schlägt der Blitz ein, wird die Gebäudeversicherung  greifen und die äußeren Schäden beheben. Schäden an der Einrichtung werden der Hausratversicherung gemeldet. Nun steht bei Ihnen als Folge des Gewitters auch noch Wasser im Keller? Also kein Versicherungsproblem? Doch! Überflutet der mit Sturm und Gewitter einhergehende Starkregen Ihren Keller, wird die Standard-Gebäudeversicherung gegen Wasserschäden nicht greifen. Hier ist eine zusätzliche Versicherung von Elementarschäden notwendig - sowohl im Bereich der Gebäudeversicherung wie auch im Bereich der Hausratversicherung. Wer seine Policen nicht dahingehend überprüft und möglicherweise um Elementarschäden ergänzt, kann im Schadensfall ein böses Erwachen erleben.

c.) Schäden durch Hochwasser

Hier sind viele Hausbesitzer erst durch Schaden klug geworden. Die Überflutungsereignisse durch über die Ufer steigenden Flüsse in den letzten Jahren haben auf eine Versicherungslücke aufmerksam gemacht, die viele Gebäudebesitzer betrifft. Tritt ein naheliegender Fluss über die Ufer und überschwemmt Ihren Keller, so wird die Wohngebäudeversicherung, bei der nur "Wasserschäden" abgedeckt sind, in der Regel nicht zahlen. Sie gilt in der Regel nur für Leitungswasser nicht für Schäden durch "natürliches Wasser". Auch Ihre Hausratversicherung fühlt sich in diesem Fall nicht zuständig, wenn Sie nicht "Elementarschäden" zusätzlich mitversichert haben. Bei beiden Versicherungen sind die Elementarschäden durch einen Aufpreis als Ergänzung zur Versicherung buchbar. Doch nicht mehr in allen Regionen Deutschlands: Wer in einer Region mit häufigen Hochwassern wohnt, kann erleben, dass sein Haus von der Versicherung auch gegen eine höhere Gebühr nicht mehr gegen Hochwasserschäden versichert wird.  Wie hoch die zusätzlichen Versicherungskosten für Hochwasserschäden sind, entscheidet sich nach Risikoklassen innerhalb Deutschlands für diese Naturereignisse.

d.) Schäden durch ansteigendes Grundwasser

Für durch Witterungsereignisse ansteigendes Grundwasser gilt: Die normale Wohngebäudeversicherung zahlt nicht. Hier ist jedoch auch bei Elementarschadenversicherungen darauf zu achten, dass ansteigendes Grundwasser Versicherungsbestandteil ist. Und selbst dann zahlt die Versicherung nicht immer.

Für den Fall, dass Grundwasser nicht bis an die Oberfläche gestiegen ist, sondern nur erdgebunden von unten in den Keller eindringt, gilt selbst die sogenannte "erweiterte Elementarschadenversicherung" nicht. Wenn das Grundstück nicht oberflächlich überschwemmt ist, sondern "nur" im Erdreich durch ein nahes Hochwasserereignis das Grundwasser angestiegen ist und Wasser durch die Bodenplatte gedrückt hat, zahlt der Hauseigentümer den Schaden in der Regel selbst.

Doch gegen diesen Schaden kann man auch ohne Versicherung vorsorgen: Auf der sicheren Seite ist man hier, wenn man durch eine bauliche Überprüfung und gegebenenfalls eine Sanierung ein Schutzschild gegen das Wasser erzeugt. Die Abdichtung der Bodenplatte und die nachträgliche Außenabdichtung des Gemäuers sowie eine effektive Horizontalsperre sind nachhaltige Sicherungsmaßnahmen, die vor den Folgen ansteigenden Grundwassers unterhalb des Bodenniveaus schützen. Es ist immer noch am besten, wenn ein Schadensfall gar nicht  eintritt und man sich um die Versicherung keine Sorgen machen muss. Ist der Schadensfall erst da, sind die Sanierungskosten in jedem Fall höher als eine vorsorgliche Sanierung potentieller Schadstellen.

e.) Schäden durch Rückstau

Nicht alle Elementarschadenversicherungen decken Schäden durch "Rückstau" ab. Unter dem Begriff "Rückstau" wird gemeint, dass die Kanalisation durch Starkregen überlastet ist, sodass Wasser durch die Leitungen zurückdrückt wird oder sich Wasser auf der Geländeoberfläche sammelt. Hier heißt es, die Versicherungsbedingungen genau durchzulesen und sich mit den Begrifflichkeiten vertraut zu machen, bevor man unterschreibt. Wenn schon, denn schon: Eine von Ihnen abgeschlossene Elementarschadenversicherung sollte diese Sonderereignisse beinhalten.

Fazit: Die Zahl der Schäden durch Naturgewalten ist in Deutschland in den letzten zwei Jahrzehnten drastisch angestiegen. Besonders die daraus resultierenden Wasserschäden müssen fast immer in einer Elementarschadenversicherung gesondert versichert werden. Schauen Sie sich Ihre bestehenden Versicherungen gut an und prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz in diesen Fällen. In Regionen, in denen bisher kaum oder gar keine Hochwasserereignisse eingetreten sind, kann man die daraus resultierenden Schadensfälle günstiger mitversichern als in Regionen, die bereits von Hochwasser betroffen waren. Dies kann sich nach künftigen Hochwasserereignissen ändern. Es ist also ratsam, diese Schadensereignisse zu versichern, solange die Versicherungskosten noch nicht durch Naturereignisse ausgeschlossen oder deutlich verteuert werden.

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