Die Luftdichtheit von Gebäuden ist durch einen standardisierten Test messbar. Durch undichte Fenster und Türen, schlechte Dachisolierung usw. kommt es zu Wärmeverlusten, weswegen ein Mindestmaß an Dichtheit in der aktuell geltenden Energiesparverordnung festgelegt ist. Eine gewisse Undichtheit ist bei Gebäuden ohne Lüftungsanlagen erforderlich, um auch ohne die erforderlichen Lüftungsmaßnahmen sicherzustellen, dass es in einem geregelten Maß zu einem Luftaustausch kommt.