In der Energiesparverordnung (EnEV) werden bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergiebedarf geregelt. Mit einer Novelle im Jahr 2016 werden die Anforderungen, die an Neubauten gestellt werden, erhöht. Grundsätzliches Ziel dieses Gesetzes, das im Jahr 2002 in Kraft getreten ist, ist es, bis zum Jahr 2050 die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung zu erreichen.