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Wohnungsübergabeprotokoll - Das müssen Sie bei Mietwohnungen wissen

Befinden sich keine Macken an den Fliesen, sind alle Schlüssel noch da? Gibt es Flecken auf den Tapeten? Eine Wohnungsübergabe kann zu einem heiklen Thema werden. Damit es hier nicht zum Streit kommt, sollten Sie beim Ein- und Auszug ein Wohnungsübergabeprotokoll anfertigen. Denn wenn Sie in eine beschädigte Wohnung ziehen und dies nicht dokumentieren, können Sie bei einem späteren Auszug den bereits vorhanden gewesenen Schaden nur schwer nachweisen. Mit einem Übergabeprotokoll ersparen Sie sich viel Ärger. Wir zeigen Ihnen mit der Checkliste Wohnungsübergabe worauf Sie achten und welche Punkte bei einem „Übergabeprotokoll Wohnung“ nicht fehlen sollten.

So funktioniert die Wohnungsübergabe

©istock.com/Flamingo_Photography

Vereinbaren Sie am besten möglichst früh einen Termin mit Ihrem Vermieter. In der Regel sind bei dem Termin Sie als Mieter und der Vermieter anwesend. Sind Sie am vereinbarten Termin verhindert, können Sie einen bevollmächtigten Dritten mit der Angelegenheit beauftragen. Diese Möglichkeit besteht auch für den Vermieter. Es kann jedoch nicht schaden, wenn eine dritte unabhängige Person ebenfalls zugegen ist und das Abnahmeprotokoll Wohnung ebenfalls unterschreibt.

Bei dem Wohnungsübergabe-Termin sollten Sie gemeinsam mit dem Vermieter jeden Raum besichtigen. Dies geschieht am besten bei Tageslicht, da in der Dämmerung leicht Schäden übersehen werden können. Planen Sie auf jeden Fall für die Wohnungsübergabe ausreichend Zeit ein. Auf die folgenden Punkte sollten Sie bei der Wohnungsübergabe achten:

  • Drehen Sie die Wasserhähne auf und spülen Sie die Toilette.
  • Werden Elektrogeräte mitvermietet? Testen Sie sie.
  • Befindet sich die Wohnung in einem besenreinen Zustand?
  • Überprüfen Sie bei Fenstern und Türen, ob diese sich leicht öffnen und schließen lassen.
  • Überprüfen Sie Decken und Wände auf Schimmel oder feuchte Stellen.
  • Begutachten Sie den Fußboden und kontrollieren diesen auf Kratzer, Flecken oder Dellen.
  • Kontrollieren Sie die Zählerstände (Strom, Wasser, Gas).
  • Sind die Waschbecken, Toiletten und Anschlüsse fest verbaut und in einem einwandfreiem Zustand?
  • Testen Sie die Heizung.
  • Vergessen Sie nicht, den Keller und den Dachboden zu besichtigen.

Sollten Sie bei der gemeinsamen Besichtigung Ihrer neuen Mietwohnung Schäden entdecken, müssen diese zwingend im Wohnungsabnahmeprotokoll festgehalten werden. Nutzen Sie dazu am besten unser Wohnungsübergabeprotokoll PDF.

Was ist ein Wohnungsübergabeprotokoll?

Das Wohnungsübergabeprotokoll ist nichts anderes als eine schriftliche Niederlegung, in der der Zustand einer vermieteten Wohnung oder eines Hauses festgehalten wird. Hiermit soll vermieden werden, dass Sie als Mieter bestehende Mängel festhalten können, damit Ihnen bei einem späteren Auszug keinerlei Nachteile entstehen.

Was steht im Wohnungsübergabeprotokoll?

©istock.com/Aslan Alphan

Wenn Sie die Übergabeprotokoll Vorlage das erste Mal sehen, werden Sie sich vielleicht wundern, was dort alles aufgeführt ist. Allerdings ist es sehr wichtig auf jeden einzelnen Punkt zu achten. Damit es später nicht zu einer überraschenden Nachzahlung kommt, sollten Sie zum Beispiel die Zählerstände der Wasseruhr oder Heizung besser mehrmals kontrollieren. Ein richtiges Übergabeprotokoll Mietwohnung sollte aus diesem Grund die folgenden Punkte zwingend enthalten:

  • Oben sollten sich die Namen und Adressen von Ihnen und dem Vermieter befinden. Wenn vorhanden auch die des Zeugen.
  • Danach folgt die Anschrift der Mietwohnung.
  • Vermerken Sie das Datum der Übergabe, das des Einzugs und den Zeitpunkt der letzten Renovierung.
  • Notieren Sie die Zählerstände von Strom, Wasser, Gas und kontrollieren Sie, wenn vorhanden, den Inhalt des Heizöltanks.
  • Notieren Sie im Übergabeprotokoll Schlüssel. Hierzu gehören die Anzahl und die Art der Schlüssel wie zum Beispiel Haustür, Briefkasten oder Keller.
  • Halten Sie alle vorhandenen Mängel fest. Bestenfalls sogar mit Foto.
  • Achten Sie darauf, ob sich die Räume in einem einwandfreien Zustand befinden und die Wohnung besenrein übergeben wird.
  • Absprachen über anstehende Reparaturen sollten im Wohnungsübergabeprotokoll festgehalten werden.
  • Eventuelle Kautionen oder Kostenübernahmen sollten vermerkt werden.

Die Frage: „Wie sieht ein Wohnungsübergabeprotokoll aus“ und was darin alles enthalten sein sollte, haben wir Ihnen hiermit erläutert. Am einfachsten ist es, wenn Sie das Übergabeprotokoll Muster kostenlos nutzen und darin jeden Raum einzeln benennen. Sollten Mängel vermerkt werden, beschreiben Sie diese so gut wie möglich. Kommt es bei einem Mangel zu Meinungsverschiedenheiten, notieren Sie beide Meinungen im Übergabeprotokoll. Das Protokoll können Sie übrigens auch nutzen wenn Sie ein Haus mieten. Hier sollten dann allerdings bei Bedarf noch ein paar Punkte ergänzt werden, wie beispielsweise der Zustand des Gartenzauns.

Wohnungsübergabeprotokoll - was beachten?

Wichtig ist, dass bei der Übergabe beide Parteien eine Abschrift des Protokolls erhalten. Dieses muss von Ihnen und dem Vermieter unterschrieben werden. Somit kann ausgeschlossen werden, dass der Vermieter nachträglich noch etwas hinzufügt oder behauptet, dass die eine oder andere Sache nicht vereinbart war. Eine zweifache Ausfertigung ist aus diesem Grund unumgänglich.

Auf Fotos bestimmter Schäden sollten Sie nicht verzichten, da diese später bei einem Rechtsstreit als Beweis vorgelegt werden können. Hierzu gehören Fotos von Rissen im Parket oder Fliesen, Wasserschäden, Fensterrahmen oder der eventuell mitgemieteten Einbauküche.

Ist eine besenreine Übergabe oder Streichen immer Pflicht?

©istock.com/sturti

Wenn Sie eine Mietwohnung als Mieter wieder übergeben, müssen Sie diese immer besenrein übergeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob dies im Wohnungsübergabeprotokoll vereinbart haben oder nicht. Eine Wohnungsübergabe bei Auszug muss immer in einem ordnungsgemäßen Zustand erfolgen. Dazu gehört die Reinigung der Teppichböden bei grober Verschmutzung, Spinnweben müssen entfernt werden und die Fenster müssen geputzt werden, wenn sich hierauf grobe Verschmutzungen befinden. Räume mit Laminat oder Fliesen müssen gekehrt sein und Schmierschichten sowie Kalkablagerung in Bad und Küche entfernt werden.

Dabei sollten Sie darauf achten, dass alle Schäden die Sie verursacht haben von Ihnen wieder behoben werden müssen. Beim Tapezieren, Streichen oder bei Schönheitsreparaturen kommt es darauf an, was Sie mit Ihrem Vermieter vereinbart haben.

Was machen, wenn ein Schaden übersehen wurde?

Wenn Sie und Ihr Vermieter das Wohnungsübergabeprotokoll unterschrieben haben, wird dieses als vollständig und richtig akzeptiert. Sollten Ihnen später leicht erkennbare Schäden auffallen, sind Sie nicht mehr berechtigt die Miete zu kürzen oder können verlangen, dass der Vermieter diese auf seine Kosten beheben lässt. Sollten Sie später wieder ausziehen, kann der Vermieter jedoch theoretisch darauf bestehen, dass Sie diese Schäden beseitigen. Sollte der Vermieter nach Ihrem Auszug einen Schaden entdecken, der nicht im Übergabeprotokoll festgehalten wurde, können Sie dafür nicht mehr zur Verantwortung gezogen  werden.

Wie sieht es mit versteckten Mängeln aus?

Es gibt Schäden, die sind nicht immer sofort sichtbar. Ist zum Beispiel die Telefondose in Ihrer Wohnung beim Einzug defekt, sollten Sie den Vermieter hierüber umgehend informieren. Informieren Sie den Vermieter schriftlich, können beide Parteien den Mangel in das Übergabeprotokoll aufnehmen.

Sollte der Vermieter nach Ihrem Auszug einen verdeckten Mangel entdecken, so sollte er Ihnen dies sofort mitteilen. Kann der Vermieter Ihnen nachweisen, dass Sie den Mangel bewusst verschwiegen haben, ist es sogar möglich das ganze Übernahmeprotokoll anzufechten. Die Ersatzansprüche verjähren allerdings meist schon nach sechs Monaten. Sobald aber mit Ihnen über die Beseitigung des Schadens verhandelt wird, setzt die Verjährung aus, wenn Sie den Anspruch nicht eindeutig ablehnen.

Fazit: Verzichten Sie nicht auf das Wohnungsübergabeprotokoll

Durch ein Übergabeprotokoll schützen Sie sich vor späteren Überraschungen, wenn es wieder zu einem Auszug kommt. Außer ein wenig Zeit müssen Sie hierfür nichts weiter investieren, können aber dadurch dann später viel Stress vermeiden. Achten Sie immer auf eine doppelte Abschrift, damit nachher keine Partei etwas anderes behaupten kann als wirklich vereinbart wurde. Wenn Sie sich an die Checkliste halten, müssen Sie keine Angst vor bösen Überraschungen haben.

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